Wersten

Wersten ist ein Stadtteil von Düsseldorf.

Geographie

Der Stadtteil Wersten liegt im Düsseldorfer Süden und gehört zum Stadtbezirk 9. Im Westen grenzt er an den Campus der Heinrich-Heine-Universität, der zu Bilk gehört, und den Stadtteil Flehe, im Norden an den Stadtteil Oberbilk, im Nordosten an Eller, im Südosten an Holthausen, im Süden an Itter und im Südwesten an Himmelgeist.

Geschichte

Bis etwa 1850

Von der geschichtlichen Entwicklung Werstens im Mittelalter sind relativ wenige belastbare Dokumente vorhanden, da kein Rittersitz nachweisbar ist. Von den auch in Wersten vorhandenen wenigen größeren und alten Höfen gibt es keine chronologischen Aufzeichnungen. In alten Kartenskizzen liegen alle Höfe links der südlichen Düssel und im Norden südlich des Brückerbaches. Sie sind im Nordwesten in Höhe der ehemaligen Scheidlingsmühle an der heutigen Kölner Landstraße beginnend, zuerst südlich bis zum Beginn der heutigen Werstener Dorfstraße und dann nach Osten bis zum Dammsteg und dem Oerschbach verlaufend, angeordnet. Später entstand bei zunehmender Bebauung für den östlichen Teil die Werstener Dorfstraße.

1050 oder 1063, die Zeitangabe differiert je nach Quelle, wird Wersten erstmals als „Werstine“ schriftlich in der Stiftungsurkunde Frithericus erwähnt.In einer weiteren Stiftungsurkunde, Gatefridus de Erprothe, wird es 1150 als „Werstyne“ angeführt. Im Jahre 1218 wurde es in einem Heberegister von Gerresheim als „Warstein“ bezeichnet. 1360 wurde Wersten dem herzoglich bergischen Amt Monheim zugeteilt. In einer Aufstellung zum Amt Monheim von 1363 über die zugehörigen Landgerichte ist neben anderem Himmelgeist angeführt. Das Landgericht Himmelgeist muss zu dieser Zeit auch für Wersten zuständig gewesen sein, da 1368 in einer Urkunde des Gerichtes ein Schöffe aus Wersten angegeben wurde. Der Textabschnitt lautet: „Vor Wilh. de Wersteyn und Henr. dictum an der Aldenbrücken et ceteris scabinis (Schöffen) in Homelgeist erscheinen die ..“.

Eine Scheidlingsmühle wird in einer Urkunde von 1439 angeführt. Scheidling ist vermutlich eine Abwandlung des Namens eines Pächters für diese Mühle. Der Name wird 1273 mit Ropertus de Schadelich angegeben.1893 brannte die Mühle ab, die zu diesem Zeitpunkt aber nur noch als Lager genutzt wurde. Auf dem Gelände wurde eine Gaststätte errichtet, die jedoch inzwischen ebenfalls nicht mehr vorhanden ist.

Bereits 1588, während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen Philipp II. von Spanien und der Utrechter Union, wurde Wersten geplündert. Während des Dreißigjährigen Krieges wurde es, wie viele Orte in Deutschland, ebenfalls häufig geplündert. Verursacher waren 1622 spanische, 1633 kaiserliche und 1634 schwedische Landsknechte. Von 1639 bis 1642 schlugen kaiserliche Truppen Quartier im Düsseldorfer Süden auf, wovon auch Wersten betroffen war.

Von den größeren Höfen liegen für Barfes– und Oerschhof sowie Gut Hohensand belastbare ältere Daten in Urkunden vor. Der Barfeshof, auch Berfes- oder Berwitthof genannt, lag in Höhe der Dorfstraße Nr. 62–66 direkt an der Düssel. Er wurde vermutlich zwischen 1000 bis 1100 angelegt. Da Barfes im Niederdeutschen ein Bergfried war und witt weiß bedeutet, dürfte der „weiße Turm“ namensgebend für diesen Hof und auch für den Namen Wersten (Wehrturm = Wehrstein = Wersten) sein. Da damals Höfe mit einem Wehrturm nur von Zehntberechtigen Personen errichtet wurden, gehörte dieser Hof ursprünglich vermutlich einem Angehörigen des Adels. Hierfür spricht auch, dass später örtlich neben dem Barfeshof ein „An der Leut Hof“ (auch Hof zur Leuchten genannt) nachweisbar ist. Dies deutet auf eine nachträgliche Aufteilung des ursprünglichen Herren- und Gesindehofes zu zwei getrennten Höfen hin. Laut Eintragung im Himmelgeister Kirchenbuch war 1661–65 ein Henrich Rohr, der auch Kirchmeister zu Himmelgeist war, Halfmann auf dem Berfess-Hof. Für den Bau des südlichen Düsseldorfer Autobahnzubringers der heutigen BAB 46 sowie der Landschafts- und Ortsplanung 1927 musste der Hof viele Ländereien abgeben und wurde 1928 abgerissen.

Ein großer und alter Hof war der Oerschhof. Er lag im Bereich des Eselsbaches. Seine Ländereien erstreckten sich teilweise bis in das Reisholzer Gebiet. Der Hof wird in einer lateinisch verfassten alten Urkunde angeführt. Eine Übersetzung eines Textteiles lautet: „in der Gegend von Werstyne, in der Elp, wurde im Jahre 1062 der Oerschhof als Stiftung dem Altare ‘Der heiligen Maria im Paradise’ unter dem Erzbischof Anno vermacht“. 1218 war der Hof in Besitz des Stiftes Gerresheim. Der damalige Pächter hatte dem Stift den Zehnt zu bezahlen. Im Pachtbrief der Äbtissin Jutta von Daun vom 12. April 1420 wird der Hof „uff de Uersel, vulge Ursch“ genannt. Weitere Daten für den Hof sind für 1577, eine Verpfändung, und 1829, Freifrau von Bönningen ist Eigentümerin, sowie 1914 und 1920 überliefert. Durch Landabgabe, beispielsweise für die Eisenbahnstrecke Düsseldorf–Köln, wurde das bewirtschaftete Areal ab Mitte des 19. Jahrhunderts immer kleiner. Er wurde deshalb in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgegeben und abgerissen.

Ein weiterer großer Hof war das Gut Hohensand. Er lag an der Kölner Landstraße, früher Provinzialstraße genannt, nördlich der Scheidlings-Wassermühle. Folgende Daten sind von diesem Gut bekannt: Um 1700 war ein Johannes Wülfing Besitzer des Gutes. 1788 war laut Kataster Professor Pampus Eigentümer. 1829 wurde das Gut von der Witwe Korf an Heinrich Keusen aus Hamm verkauft. Durch den Bau des Eisenbahn-Abstellbahnhofes an der Harffstraße (1. Hälfte 20. Jahrhundert) und des Straßenbahndepots an der Siegburger Straße (bis 1914 errichtet) verlor der Hof immer mehr Ländereien und wurde aufgegeben.

Weitere Höfe, von denen mindestens ein altes Datum in Urkunden vorliegt, sind nachfolgend angeführt. Die Jahresdaten der Urkungen sind in Klammern angegeben: Heukes- auch Heusenhof genannt (1780 Besitzer Fam. Custodis), Lindenhof (1654 Besitzer Fam. Engels), Helpertz-Hof (zahlte im 17. und 18. Jahrhundert einen Zehnt an St. Nikolaus in Himmelgeist), Potthof (1691 Eigentümer Frau Achens und Lampenscherf), Schultheishof (Eigentümer 1780 Fam. Krüll) und Nixenguth (1791 Eigentümer Michael Nix).

Von Beginn der Aufzeichnungen an war Wersten Himmelgeist angeschlossen. Bei der napoleonischen Neuordnung der deutschen Weststaaten im Jahre 1806 wurde Himmelgeist-Wersten eine der vier Landgemeinden, die zur Mairie Benrath im großherzoglich bergischen Kanton Richrath gehörten. Auch später, nach der Übernahme der Grafschaft Berg durch den König von Preußen im Jahre 1815, blieb die Gemeinde Himmelgeist-Wersten zur Bürgermeisterei Benrath zugehörig. In einer Aufstellung von 1836 wurde von der preußischen Verwaltung der Gemeindeteil Wersten in zwei Teilbereiche unterteilt. Der nordöstliche Bereich links der Düssel wurde mit Wersten und der nordwestliche Bereich unterhalb des Brückerbaches mit Windfoch bezeichnet. Letzterer Name war vermutlich auf eine große Windbruchschneise zurückzuführen, die ein sehr starker Sturm Ende des 18. Jahrhunderts in diesem Gebiet verursacht hatte.

Ab etwa 1850

Bis Mitte des 19. Jahrhunderts war Wersten eine reine Bauerngemeinde. Mit der zunehmenden Industrialisierung des Düsseldorfer Südens änderte sich diese Struktur. Viele Arbeiter und einfache Angestellte von der Industrie aus den Nachbargemeinden ließen sich hier nieder und es wurden zunehmend Häuser mit Mietwohnungen errichtet. Weiterhin wurde das Areal vieler Bauernhöfe durch die Umwandlung der Äcker in Bauland oder vielfach auch durch eine Nutzungsänderung in Kies- oder Lehmgruben verkleinert. Dadurch wurden sie zu Nebenerwerbshöfen oder ganz aufgegeben. Die Bewirtschaftung der letzten inzwischen kleineren Bauernhöfe wurde Mitte des 20. Jahrhunderts beendet und die bäuerliche Vergangenheit ist damit erloschen.

Aufgrund des Bevölkerungswachstums und der baulichen Entwicklung des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts hatte Wersten Probleme, seinen wachsenden Wasserbedarf hinreichend über die bestehende Benrather Wasserversorgung zu decken. Zur Lösung dieser Probleme strebten die Werstener, ohne Himmelgeist, einen Anschluss an die Düsseldorfer Wasserversorgung an. Weitere Probleme bereitete den Werstenern ihre unzureichende Strom- und Gasversorgung. Um schneller an das Düsseldorfer Wasser-, Strom- und Gasnetz angeschlossen zu werden, erwirkten die Werstener schon ein Jahr vor der Gebietsreform von 1909 (Düsseldorfer Details hier) die Eingemeindung nach Düsseldorf.

Im Gegensatz zu den nördlichen und südlichen Nachbargemeinden siedelten sich in Wersten keine größeren Industriefirmen an. Ausnahmen waren nur einige Kleinbetriebe wie eine Brotfabrik und eine größere Wäscherei mit Reinigung und zwei große Servicebetriebe. Die Straßenbahn baute ab 1913 ein Depot an der Siegburger Straße, das bis 1916 fertiggestellt wurde. Die Eisenbahn errichtete 1928 einen Abstellbahnhof und 1932 einen großen Ringlokschuppen an der Harffstraße. Allerdings gehörte bis 1932 das Gebiet der Grünen Siedlung, und damit auch die Harffstraße mit dem Abstellbahnhof, noch zu Eller. Bis zu diesem Zeitpunkt lag das Gemeindegebiet von Wersten nur südlich der Düssel. In den 1970ern wurde die Instandhaltung von Dampfloks beendet und danach auf die Instandhaltung von S-Bahnen umgestellt.

Da in Wersten Lehm- und Kiesböden weitverbreitet waren, wurden viele dieser Bereiche für die regen Bautätigkeiten im Umkreis von Düsseldorf ausgebeutet. Es entstanden ab Ende des 19. Jahrhunderts Kiesgruben und Ziegeleien. Von den nach Ausbeutung dieser Gruben entstandenen Ödflächen wurden einige kurzzeitig, viele aber erst nach Jahrzehnten wieder rekultiviert und/oder bebaut. Kurzfristig wieder bebaut wurde beispielsweise der Bereich zwischen Burscheider Straße und Kölner Landstraße südlich ab der Kampstraße. Weitere Gelände mit derartigen Ödgebieten waren: im Nordwesten große Bereiche der „Bende“, ursprünglich Windfoche genannt, das Gebiet südwestlich der ehemaligen Scheidlingsmühle, mit zwei großen Baggerseen und des heutigen Südparks, der mittlere Nordosten ab der Kölner Landstraße, heute zum Teil zur Grünen Siedlung und dem Erweiterungsbereich des Eller Friedhofs gehörend sowie im Nordosten südlich Werstener Dorf- und Oerschbachstraße. Inzwischen sind diese Areale weitgehend mit Häusern bebaut oder werden als Kleingärten genutzt. Teilweise erfolgte diese neue Nutzung und Bebauung erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts. Heute erkennbar ist der ursprüngliche Abbau des Lehmes stellenweise noch dadurch, dass Gärten hinter den Häusern deutlich unter Straßenniveau liegen.

Gemeindegrenze

Historische Grenzen von Gemarkungen sind mit den heutigen Gemeindegrenzen nicht vergleichbar. Sie umfassten einen allgemeinen Bereich, wie Wald- Sumpf-, und Ödgebiete, und die sogenannte gemeine Mark mit den zu den einzelnen Gütern/Höfen gehörenden Ackergrundstücken. Letzteres war die „geteilte Feldmark“. Manchmal wurden auch größere Waldgebiete ohne eine Siedlung, also nur eine „gemeine Mark“, als Gemarkung bezeichnet. Beispiel hiefür im Großraum Düsseldorf-Süd ist das Waldgebiet „Gemarkung Reisholz“, die über Jahrhunderte als Lagebezeichnung in Urkunden verwendet wurde.

Genau dokumentierte Gemeindegrenzen entstanden erst mit der Bildung von Munizipalitäten und der moderneren Gemeindeverwaltungsordnung im Großherzogtum Berg unter den Franzosen und deren dann weitgehenden Übernahme durch die Preußen. Die von den Franzosen ab 1808 gesetzlich für die Besteuerung angeordneten Parzellenkataster wurden in den sogenannten Urkatasterplänen erfasst und dokumentiert. Die in dieser Zeit erstellten Pläne und Angaben zu den Ortschaften entsprachen nicht immer den älteren historischen Gemarkungen. Abweichungen davon waren nicht selten. Beispiele für die Dokumentation der ‚neuartigen‘ Gemeindengrenzen im Düsseldorfer Süden sind der ‚Handriss der Landbürgermeisterei Benrath‘ von 1821 und die Statistik für den Regierungsbezirk Düsseldorf, die 1836 von J. G. von Vierbahn herausgegeben wurde. Allerdings wurde in beiden Unterlagen der nordwestliche Teil von Wersten mit Windfoch bezeichnet. Der Name Windfoch war jedoch neu und wurde vor Ende des 18. Jahrhunderts in Urkunden nicht verwendet.

Alle älteren Urkunden für Wersten zeigen, dass ab dem Mittelalter mit der Besiedlung im Bereich der heutigen Werstener Dorfstraße diese weitgehend nach Himmelgeist ausgerichtet war. Grund hierfür war über Jahrhunderte die Zugehörigkeit zum dortigen Landgericht und Kirchspiel. Bis 1889 hatte Wersten keinen eigenen katholischen Pfarrbezirk und war St. Nikolaus in Himmelgeist angeschlossen. Soweit alte Urkunden und Angaben zu Wersten vorliegen, beziehen sich diese auf eine Gemarkung Himmelgeist-Wersten. Dies gilt auch für das Urkataster, das für die „Landgemeinde Himmelgeist-Wersten“ Anfang des 19. Jahrhunderts angelegt wurde. Dieses Kataster zeigt folgende Abgrenzungen zu den damaligen Nachbargemarkungen und Ortschaften:

  • im Nordwesten Stoffeln, ein Weiler in der Gemarkung Bilk. Der südliche Teil der Christophstraße mit dem Stoffler Broich gehörte zu Wersten. Die restliche Grenze nach Norden oberhalb Scheidlingsmühle gehörte zur Gemarkung Eller. Wie bereits angeführt lag ursprünglich Wersten nur links von Düssel und Brückerbach. Diese ‚nördliche Begrenzung‘ galt auch für den Oerschbach im Nordosten. Der aktuelle Brückerbach zweigt aber deutlich südlicher von der Düssel ab als der historische. Das Spaltwerk für Düssel und Brückerbach wurde erst im 20. Jahrhundert 1908 angelegt und liegt im Bereich des aktuellen Werstener Kreuzes.

Allerdings war die Zugehörigkeit einzelner Höfe zu den Gemarkungen manchmal strittig oder änderte sich. Beispielsweise der große Oerschhof, der rechts vom Oerschbach in der Flur Elpe lag, wurde zeitweise sowohl Wersten wie auch Eller zugerechnet. Ähnlich fließend war die Nordwestgrenze zu Bilk. Beispielsweise gibt es Belege, dass die Scheidlingsmühle zum Ortsteil Düsseldorf-Bilk gehörte. Im Landsteuerbuch von 1632 wurde unter Stoffen (Stoffeln) diese Mühle aufgelistet.

  • Im Osten wurde Wersten durch Eller begrenzt, dessen südliche Grenze damals noch im Gebiet des heutigen Stadtteils Hassels lag. Reisholz als Gemeinde entstand erst 1901. Das gesamte Gebiet Hallbusch im Südosten gehörte noch zu Wersten.
  • Im Süden wurde Wersten durch die Ortschaften Holthausen und Itter, an denen sich im westlichen Bereich Himmelgeist anschloss, begrenzt.

Entsprechend den älteren Gemarkungen, wie auch der Urkataster, gehörte das Gebiet ab Düssel/Abzweig Brückerbach östlich der heutigen Siegburger Straße ursprünglich zu Eller und westlich zu Stoffeln. Diese Grenzen, bezogen auf Eller/Wersten/Stoffeln, wurden auch im Urkataster von 1830 bis 1848 für Eller und in einer Karte von 1879 für die Landbürgermeisterei Benrath unverändert so angegeben.

Bereits vor der Eingemeindung von Wersten nach Düsseldorf 1908 wurde am 15. Juli 1901 ein Teil der Flur Halbusch ab Oerschbachstraße an die neu gebildete Gemeinde Reisholz abgetreten. Weitere Änderungen nach der Eingemeindung waren:

  • 1909 wurde der Rest der Flur Halbusch nach Groß-Benrath, und dort zur Ortschaft Holthausen, ausgegliedert. Eine Grenze mit Reisholz gab es dadurch nicht mehr.
  • Gleichfalls 1909 wurden die Grenzen zwischen Stoffeln und Wersten geändert.
  • Seit 1932 gehört der Bereich rechts von Düssel und Brückerbach mit Siegburger Straße und Grüne Siedlung nicht mehr zu Stoffeln und Eller sondern zu Wersten
  • Mit dem Ausbau der der Bundesstraße B 326, später erweitert zur BAB 46 um 1969 wurde die seit Jahrhunderten bestehende Straßenverbindung zwischen Dammsteg und Werstener Dorfstraße aufgehoben. Seitdem besteht keine normale Anbindung mehr und der Dammsteg ist von Wersten direkt nur über eine Fußgängerbrücke erreichbar. 1972 wurde das Gebiet am „Dammsteg“ nach Eller ausgegliedert.
  • Ebenfalls 1972 wurde der Stoffler Broich mit dem südlichen Teil der Christophstraße Bilk zugeordnet.

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